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Dienstag, 8. Dezember 2015
URTEIL
Zweckentfremdungsverbot: Gericht gibt der Stadt Freiburg Recht
Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Freiburg ist rechtens. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Er wies den Antrag eines Wohnungseigentümers zurück.
http://www.badische-zeitung.de/zweckentfremdungsverbot-gericht-gibt-der-stadt-freiburg-recht
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