Dienstag, 8. Dezember 2015

URTEIL

Zweckentfremdungsverbot: Gericht gibt der Stadt Freiburg Recht

Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Freiburg ist rechtens. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Er wies den Antrag eines Wohnungseigentümers zurück.http://www.badische-zeitung.de/zweckentfremdungsverbot-gericht-gibt-der-stadt-freiburg-recht

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